Oktober 22nd, 2008
Widerspruch als Mittel gegen hohe Preise
Ein probates Mittel gegen hohe Gaspreise ist es, dagegen Widerspruch einzulegen. Wicht aber ist, dass man sich auf § 315 BGB beruft, wonach auch der Gasversorger keine „unbillige“ Preiserhöhung durchführen darf.
Archiviert unter: Allgemein
eine Stellungnahme schreiben