Gasanbieter müssen Preise nicht offenlegen

Die Gasanbieter müssen ihre Preiskalkulationen nicht detailliert offenlegen. Der Bundesgerichtshof entschied sich bei einer Klage eines Gaskunden gegen eine Offenlegung der Firmendaten, da dabei das verfassungsrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse verletzt würde.

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