BGH kippt Gaspreiserhöhungsklausel

Der BGH hat mit seinem Urteil jetzt eine Preiserhöhungsklausel in sogenannten „Sonderverträgen“ von Gaskunden gekippt. Der darin enthaltende Passus sei laut Gericht zu unbestimmt und mehrdeutig. Gaskunden, die einen solchen „Sondervertrag“ haben, können jetzt ihr Geld zurückfordern.

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