Langfristige Gaslieferverträge – BGH bestätigt Verbot

In seiner gestrigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Verbot langfristiger Gaslieferverträge vom Bundeskartellamt noch einmal bestätigt. Damit sind andere Gasanbieter weniger von Auftragsvergabe ausgeschlossen, was letztlich eine Stärkung des Wettbewerbs auf dem Gasmarkt bedeutet.

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