Kartellamt sorgt für Wettbewerb auf Verteilnetzebene
Veteilnetzbetreiber dürfen von Gasanbietern in Zukunft keine überhöhten Konzessionsabgaben verlangen. So entschied das Kartellamt letzten Dienstag. Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) begrüßte diese Entscheidung und bezeichnete sie als wegweisend. Mit einem solchen Urteil wird verhindert, dass die Verteilnetzbetreiber weiterhin ihre Monopolstellung dazu nutzen können, neue Gasanbieter zu benachteiligen.
Die GAG Ahrensburg in Schleswig-Hollstein hat von verschiedenen Energieversorgern überhöhte Abgaben kassiert. Diese Praktik wurde von der Wettbewerbsbehörde verboten. Zusätzlich muss die GAG die Mehreinnahmen an die betroffenen Gasanbieter zurückzahlen. Wegweisend ist das Urteil, weil es einen missbräuchlichen Umnag mit den Konzessionsabgaben in Zukunft unterbindet und den Verteilnetzbetreibern deutlich macht, dass eine solches Verhalten nicht geduldet wird. Die Forderung überhöhter Abgaben widerspricht der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) und erschwert neuen Anbietern den Einstieg in den Markt. Damit geht einher, dass der Wettbewerb stagniert, was der Verbraucher letztendlich in seinem Portemonnaie zu spüren bekommt. Auch in zwei weiteren Fällen, in denen andere Betreiber involviert waren, hat das Kartellamt bereits am 3. Juni des Jahres ähnliche Urteile gefällt.
In allen drei Fällen haben die Betreiber jedoch alle Netznutzer als Tarifvertragskunden eingestuft und abgerechnet. Die zusätzlichen Einnahmen wurden dazu verwendet, eigene Vetriebe zu subventionieren. Unter solchen Machenschaftten leidet der Wettbewerb, was dazu führt, dass die Wechselquoten sinken. Zum Teil haben die Verteilnetzbetreiber versucht die überhöhten Konzessionsabgaben zu vertuschen, indem ihre eigenen Vertriebe ebenfalls die überhöhten Preise zahlen mussten.
Geschäftsführer des bne, Robert Busch, sagte, dass eine strenge Auslegung des KAV nötig ist, wenn auf dem deutschen Mark faire Wettbewerbsbedingungen herrschen sollen. Auch Begrüßt er die Ansage des Kartellamtes, die Praktiken der Kommunen auch in Zukunft im Auge behalten zu wollen: „Mangels Unbundling wird offenbar die harte Hand des Bundeskartellamts benötigt, damit Verteilnetzbetreiber ihr missbräuchliches Handeln zu Lasten neuer Anbieter und zum Nachteil der Verbraucher beenden.“
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