Geänderte Energieeinsparverordnung

Ab dem heutigen Tag ist die neue Energieeinsparverordnung offiziell gültig. Im Vergleich zu 2007 bringt sie einige Verschärfungen der Bestimmungen mit sich. Die Energievorschriften für Neu- und Altbauten werden deutlich strenger. Ein Bauherr muss heutzutage darauf achten, dass der Jahresenergiebedarf des neuen Hauses 30 Prozent niedriger ist als noch 2007. Dazu muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle mindestens 15 Prozent effizienter sein.

Bei den Altbauten sieht es ähnlich aus. Wenn sich ein Hausbesitzer dafür entscheidet, größere Umbauten am Gebäude durchzuführen, muss er dabei die neuen Vorschriften beachten. Dämmt er die Wände neu oder tauscht er Fenster aus, muss er Bauteile nutzen, die einen 30 Prozent besseren energetischen Wert haben. Die Vorschriften gelten aber auch als eingehalten, wenn der gesamte Jahresenergieprimärbedarf um 30 Prozent gesenkt wird. Auch wenn eigentlich kein Umbau ins Haus steht, müssen neue Richtlinien befolgt werden. So müssen alle Häuser, deren Besitzer seit dem 1. Februar 2002 gewechselt hat, nach neuen Standards isoliert werden. Das bedeutet in dem Fall, dass die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber bis 2011 eine Wärmedämmung bekommen muss.

Neben den Forderungen, die der Staat stellt, bietet er auch Hilfen zur Durchführung der Umbauarbeiten an. Diese kommen in der Form zinsgünstiger Kredite von der KfW-Bank oder Fördermittel daher. Bei den Fördermitteln wurden dafür die Restriktionen gelockert. Ab sofort können Fördergelder im Rahmen der Öko-Plus-Variante des Programms „Wohnraum Modernisieren“, auch für Einzelmaßnahmen, wie den Austausch von Fenstern, beantragt werden. Zuvor wurden sie nur bei bestimmten Kombinationen von Maßnahmen gewährt.

Laut Emnid, sind rund 36 Prozent der Deutschen bereit, entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Die Meisten davon setzen dabei auf Umbauten, die zu Kostensenkungen führen.

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